Spenden und Helfen

Was können Sie tun?

Mit einer Zustiftung mehren Sie das unantastbare Stiftungskapital der Baudenkmal-Stiftung Raum Hannover. Dadurch erhöhen sich dauerhaft die jährlichen Erträge, die für den Erhalt und die Pflege der ausgewählten Denkmale der Region eingesetzt werden. Auf diese Weise wird Ihr Beitrag zum Denkmalschutz langfristig Wirkung zeigen.

Mit einer Spende, die zeitnah verwendet wird, untersützen Sie gezielt Projekte oder die Arbeit an aktuellen Fördermaßnahmen der Baudenkmal-Stiftung Raum Hannover.

Spendenkonto

Bitte vermerken Sie bei der Überweisung, ob Sie an eine Spende oder Zustiftung gedacht haben. Geben Sie bitte auch bei der Überweisung Ihre volle Anschrift an, damit Ihnen eine Spendenbescheinigung zugesandt werden kann. Förderer erhalten das von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz herausgegebene Magazin "Monumente" kostenfrei.

Dresdner Bank Köln

Baudenkmal-Stiftung Raum Hannover
Kontonummer: 2 636 049 06
Bankleitzahl: 370 800 40

Aktionsnummern für Ihre Zuwendungen

Bei Angabe einer Aktionsnummer auf der Überweisung kommen die Spenden ausschließlich dem jeweiligen Zweck zugute.
  • 1 002 293: allgemeine Spenden für aktuelle Fördermaßnahmen
  • 1 002 440: Zustiftungen zum Kapital der Baudenkmal-Stiftung
  • 1 000 028: Spenden für den Erhalt des Dorfgemeinschaftshauses "Brelinger Mitte"
  • 1 000 029: Spenden für die Predigthalle des Jüdischen Friedhofs
  • 1 000 105: Spenden für die Nikolaikapelle und Friedhof
  • 0 700 021: Sigwardskirche Idensen (Bitte hier den Vermerk "Zustiftung" oder "Spende" hinzufügen!)
  • 0 151 729: Spenden für die Windmühle Wichtringhausen
  • 1 003 816: Spenden Remise auf dem Hermannshof in Völksen
  • 1 004 747: Spenden für die Bockwindmühle Wettmar

 


Hinweise zu Spenden in Ihrer Steuererklärung erhalten Sie hier.

Wie erhalte ich Fördergelder?

Um Fördergelder zu erhalten, muss es sich bei Ihrem Objekt um ein anerkanntes Denkmal handeln, d.h. es ist im Verzeichnis der Kulturdenkmale des Landesamtes für Denkmalpflege als solches eingetragen. Wenn dies noch nicht der Fall sein sollte, ist bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde ein Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung zu stellen.

Bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde ist im weiteren Verlauf ein Kostenvoranschlag und ein entsprechender Finanzierungsplan einzureichen. Bei einem Baudenkmal muss zusätzlich eine Aussage zur künftigen Nutzung gemacht werden. Danach entscheidet die Behörde, ob Ihr Denkmal förderungswürdig ist.

Nur wenn dies positiv bestätigt ist, kann die Baudenkmal-Stiftung Raum Hannover bzw. die Deutsche Stiftung Denkmalschutz tätig werden und Ihr Denkmal mit Spendengeldern und Zinserträgen aus dem Stiftungskapital unterstützen.